Die Gemeinde Olbendorf hat das Verfahren zur 28. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes eingeleitet. Gemäß § 43 Abs. 4 iVm §§ 42 Abs. 2 und 25 Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019, LGBl. Nr. 49/2019, i.d.g.F., wird kundgemacht, dass der Entwurf des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Olbendorf sowie das Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung für sechs Wochen, das ist in der Zeit von 10. Dezember 2025 bis 21. Jänner 2026 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegt.
Die genaue Lage des Gebietes, auf welches sich die Änderung bezieht, ist aus den im Gemeindeamt aufliegenden digitalen Unterlagen ersichtlich.
Gemäß § 42 Abs. 4 Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019, LGBl. Nr. 49/2019, i.d.g.F., ist jedermann berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Erinnerungen zum Flächenwidmungsplan vorzubringen.
Kundmachung_Auflage_28.FläWi.pdf

