KUNDMACHUNG - NEUERLICHE AUFLAGE DER 28. ÄNDERUNG DES DIGITALEN FLÄCHENWIDMUNGSPLANES

Veröffentlicht am: 10.02.2026

Gemäß § 43 Abs. 4 iVm § 42 Abs. 2 und Abs. 6 Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019, LGBl. Nr. 49/2019, i.d.g.F., wird kundgemacht, dass der in der Zeit von 10. Dezember 2025 bis 21. Jänner 2026 öffentlich aufgelegene Entwurf des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Olbendorf nach Ablauf dieser Auflagefrist auf Grund von Stellungnahmen und ohne wesentliche Veränderung der Planungsabsichten abgeändert wurde und daher neuerlich für zwei Wochen, das ist in der Zeit von 10. bis 24. Februar 2026 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegt.

Die genaue Lage des Gebietes, auf welches sich die Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes bezieht, ist aus den im Gemeindeamt aufliegenden digitalen Unterlagen ersichtlich.

Gemäß § 43 Abs. 4 iVm § 42 Abs. 4 und Abs. 6 Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019, LGBl. Nr. 49/2019, i.d.g.F., ist jedermann berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Erinnerungen vorzubringen.


Kundmachung - Neuerliche Auflage der 28. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes