Im Anhang finden Sie die Kundmachung gemäß § 50 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 16. März 2026.
Kundmachung_Gemeindevolksrechtegesetz_GR_16032026.pdf
Im Anhang finden Sie die Kundmachung gemäß § 50 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 16. März 2026.