Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Güssing betreffend Vorbeugungsmaßnahmen gegen Waldbrände

Veröffentlicht am: 03.05.2026

In der Anlage wird die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Güssing vom 04. Mai 2026

betreffend Vorbeugungsmaßnahmen gegen Waldbrände kundgemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch das Abbrennen von Schadhölzern im Zuge der noch

andauernden Aufräumarbeiten des Schneebruchs und Windwurfs in den heimischen Wäldern ab

05.05.2026 verboten ist.


Verordnung_Vorbeugungsmaßnahmen gegen Waldbrände.pdf