In der Anlage wird die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Güssing vom 04. Mai 2026
betreffend Vorbeugungsmaßnahmen gegen Waldbrände kundgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch das Abbrennen von Schadhölzern im Zuge der noch
andauernden Aufräumarbeiten des Schneebruchs und Windwurfs in den heimischen Wäldern ab
05.05.2026 verboten ist.
Verordnung_Vorbeugungsmaßnahmen gegen Waldbrände.pdf

