Hinweis zum Öffentlichen Wassergut – Ablagerungen verboten

Veröffentlicht am: 23.04.2026

Das Land Burgenland, Abteilung 5 – Wasser, Klima und Energie, weist darauf hin, dass das Öffentliche Wassergut (z. B. Bäche und deren Uferbereiche) eine wichtige Funktion für Hochwasserschutz, Umwelt und Allgemeinheit erfüllt und gesetzlichen Bestimmungen unterliegt.

 

In letzter Zeit wurden vermehrt Ablagerungen wie Grünschnitt, Holz oder Baumaterialien in Gewässernähe festgestellt.

 

Solche Ablagerungen sind verboten, da sie:

  1. den Hochwasserabfluss behindern und Überschwemmungen begünstigen können
  2. die Pflege und Instandhaltung der Gewässer erschweren
  3. Ufer und Böschungen beschädigen
  4. die Natur und Ökologie beeinträchtigen
  5. bei Hochwasser zu gefährlichen Verklausungen führen können

 

Auch das Errichten dauerhafter Einrichtungen zur Wasserentnahme ist ohne entsprechende Genehmigungen nicht erlaubt.

 

Bei Verstößen müssen rechtliche Schritte eingeleitet werden.

 

Es werden alle Bürger und Bürgerinnen ersucht, diese Vorschriften einzuhalten und so zum Schutz unserer Gewässer sowie zur Sicherheit der Allgemeinheit beizutragen.